• 09.06
    2016

    Allgemein, News

    http://iranjournal.org/wp-content/uploads/2016/04/Gef%C3%A4ngnis-302x227.jpg

    Laut einem neuen Gesetz werden IranerInnen, deren politische Ansichten das Staatssystem, die hohen Amtsträger, die politischen Richtlinien des Landes oder „die Freiheit des Volkes“ bedrohen, als politische Aktivisten definiert und verurteilt. Im zweiten Paragraph des neuen Gesetztes stetht, dass künftig Beleidigungen der drei Staatsgewalten, des Vorsitzenden des Schlichtungsrats, der Stellvertreter des Präsidenten, der Minister, Parlamentarier, Mitglieder des Experten- und Wächterrats als politische Aktivität ebenfalls gesetzlich verfolgt werden. Neu ist auch, dass für die Angeklagten nicht mehr wie bisher das sogenannte Revolutionsgericht zuständig ist, sondern die allgemeine Staatsanwaltschaft. Außerdem soll künftig bei Gerichtsprozessen neben drei Richtern eine mehrköpfige Jury dabei sein.http://iranjournal.org/news/iran-politische-gefangene


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